Immobilienkauf in Deutschland

Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen oder Verbote zum Immobilienkauf für Ausländer in Deutschland. Immobilien können für den persönlichen Gebrauch und zur Vermietung für einen Gewinn erworben werden.

Der Erwerb von Immobilien beginnt mit dem Suchen und Überprüfen des gewünschten Objekts. Alle Informationen über die Immobilie sind im Grundbuch enthalten. Jede Person, die eine Immobilie kaufen will, kann zum Grundbuchamt gehen und sich persönlich nach dem rechtlichen Status des Objekts erkundigen.

Der Kaufvertrag unterliegt der obligatorischen notariellen Beurkundung. Der Notar bereitet einen Vertragsentwurf vor und sendet ihn an die Parteien zwecks Änderungen und Ergänzungen.

Ein Notar ist verpflichtet, einen Auszug aus dem Grundbuch über die eventuellen Schulden des Vorbesitzers zu erhalten, und es an die Käufer zu melden.

Notarielle Dienstleistungen betragen bis zu etwa 2% der Kosten des Objekts.

Nach Zahlung der Grundsteuer (Grunderwerbsteuer) wird der Käufer ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Diese Steuer kann in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein, im Durchschnitt sind es 3,5% des Kaufpreises. In Berlin beträgt diese Art von Steuer 4,5%.

Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Einige Personen verknüpfen den Immobilienkauf in Deutschland mit der Frage nach dem Erwerb eines Aufenthaltstitels.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Immobilienkauf in Deutschland keine Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft ist.

Der Eigentümer kann ein Einreisevisum für drei Monate jedes halbe Jahr erhalten und insgesamt bis zu sechs Monate im Jahr in Deutschland bleiben.

Rechtsanwalt Andreas Nod