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Rechtlicher Status ausländischer Unternehmer, die ein Unternehmen und Deutschland gründen wollen, sowie die Voraussetzungen der Erteilung ihnen eines Aufenthaltstitels sind im Aufenthaltsgesetz geregelt.
Gründung oder Kauf einer GmbH führen nicht automatisch zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Wenn Sie ein Unternehmen gründen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten wollen, muss an Ihrer Tätigkeit ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse (oder ein besonderes regionales Bedürfnis) bestehen, sie muss ferner positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen, und ihre Finanzierung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Wichtige Kriterien dabei sind folgende:
Zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von den o.g. Kriterien erteilt werden, wenn Ihen eine Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufs in Deutschland erteilt bzw. zugesagt wurde. |