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Schwarzarbeit
Illegale Beschäftigung, oder “Schwarzarbeit”,
verbreitet sich in letzter Zeit immer weiter, und dies trotz der Tatsache,
dass sie in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, verboten ist und
mit erheblichen Strafen geahndet wird. Sowohl Schwarzarbeiter
selbst, als auch ihre Auftraggeber werden zur Verantwortung gezogen und
müssen mit hohen Bussgeldern rechnen, wobei die meisten rechtlichen
Konsequenzen die Personen treffen, die Schwarzarbeiter beschaftigen, was
auch verständlich ist. Also ist illegale Beschäftigung
verboten und strafbar. Was ist aber, wenn dabei ein Arbeitsunfall passiert
und der Arbeiter medizinisch versorgt werden muss oder gar
arbeitsunfähig wird? Wer tragt in diesem Fall die Kosten der Behandlungen,
die ziemlich hoch sein dürften? Die Krankenkasse ubernimmt im Falle
eines Arbeitsunfalls keine Kosten. Antworten auf diese
Fragen sind im Sozialgesetzbuch VII enthalten. Laut Gesetz sind alle
Beschäftigten bei Berufsgenossenschaften gegen Arbeitsunfälle
versichert, unabhängig davon, ob sie offiziell arbeiten, d. h.
angemeldet sind und für sie der BG Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt
werden, oder eben illegal beschäftigt sind. Dabei muss erwähnt werden,
dass die Art der Beschäftigung keine prinzipielle Rolle spielt, d. h. es
ist gleich, ob der Arbeiter auf einer Baustelle beschäftigt war oder
bei jemandem im Haushalt. Wichtig ist nur, dass der Arbeitsunfall während
der Beschäftigung passierte. Alle Unfallsopfer haben in diesem Fall
gleiche Ansprüche, und zwar: Alle Kosten, die durch den
Unfall entstehen (Aufenthalt im Krankenhaus, ärztliche Behandlungen,
Medikamente etc.), müssen von der zuständigen Berufsgenossenschaft
übernommen werden. Wenn Pflegebedürfnis besteht, werden diese
Kosten ebenso übernommen. Bei Arbeitsunfähigkeit können entsprechende
Kompensationen geleistet werden. Auch andere notwendige Leistungen
können in Betracht kommen. Um rechtzeitig seine Ansprüche
geltend machen zu können, muss man wissen, dass der Arbeitgeber
verpflichtet ist, den Arbeitsunfall innerhalb drei Tage bei der BG
anzuzeigen und auf Aufforderung eine Kopie der Anzeige dem Unfallsopfer
auszuhändigen.
Wenn der
Arbeitgeber dies nicht tut, weil er keine
Verantwortung für den Unfall übernehmen will (die BG kann u. a.
von ihm die ihr entstandenen Kostenals Regress verlangen), was nicht selten passiert,
kann das Unfallsopfer den Unfall selbst schriftlich bei der BG melden und
die ihm zustehenden Leistungen beantragen. Die BGs
ihrerseits sind auch nicht immer bereit, den Unfall als einen
Arbeitsunfall anzuerkennen, und können in Grenzfällen die gesetzlich
vorgeschriebenen Leistungen verweigern. In einem solchen Fall sollte man
anwältliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchsetzen zu
lassen. Illegal zu arbeiten bedeutet gegen Gesetz zu
verstoßen. Wichtig ist aber zu wissen, dass falls bei der Schwarzarbeit
ein Arbeitsunfall passiert, man auch sozial
geschützt wird.
Dieser Artikel
dient der allgemeinen Information und kann eine professionelle Beratung nicht
ersetzen.
Rechtsanwalt
Andreas Nod
Münzstraße
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