|
Wofür braucht man
einen Rechtsanwalt?
Jeder kann einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Dafür muss man kein Verbrecher sein. Solche Situationen können z. B. im
Strassenverkehr entstehen, wenn plötzlich ein Unfall passiert, der
eventuell zu Anklage und Gerichtverhandlung fuhrt. Auch andere
Konstellationen, die zu Einladung zu Polizei oder
Staatsanwaltschaft
führen können, kommen durchaus in Frage.
Die Meisten, die sich plötzlich in einer solchen Lage
befinden, wissen nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen. Dabei
muss man manchmal Entscheidungen
treffen, die für einen späteren
Urteil von größer Bedeutung sein können.
Dazu ein einfaches Beispiel: Man hat jemanden
getötet. Das Strafgesetzbuch unterscheidet dabei zwischen Todschlag und
Mord. Die Mindeststrafe für Todschlag betragt fünf Jahre
Freiheitsstrafe, für Mord - lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden
Tatbestände unterscheiden subjektive Beweggrunde des Täters. Nicht viele
sind mit diesen Unterschieden vertraut und können selbst entscheiden,
welche ihrer Aussagen für und welche gegen sie sprechen. Dabei einen
größen Fehler zu begehen ist leicht.
Die Konsequenz kann angesichts des
Unterschieds bei der Strafzumessung gravierend sein.
Das Alter des Täters spielt ebenfalls eine wichtige
Rolle. Auf Personen unter 21 Jahren findet grundsätzlich das
Jugendgerichtsgesetz Anwendung, der natürlich bedeutend geringere
Strafen für Mord vorsieht als das Strafgesetzbuch. In Grenzfällen, z. B.
wenn der Täter bereits 20, aber noch keine 21 Jahre alt ist, kann mit
Hilfe eines psychologischen Gutachtens entschieden werden, welches
Gesetz anzuwenden ist. Es kommt darauf an, ob der Täter nach seiner
geistigen Entwicklung in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat zu
erkennen und Verantwortung dafür zu ubernehmen. Ist er denn schon
„erwachsen genug“, dass man StGB anwenden kann? Deshalb muss
man Folgendes beachten: Wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet
wurde, gilt die Regel „Schweigen ist Gold“, d. h. weder Sie selbst noch
Ihre Verwandten müssen Aussagen machen,
die
Sie belasten würden. Sie sind auch nicht verpflichtet, auf eine
Einladung bei der Polizei zu erscheinen.
Sie haben
das Recht, sich von einem Rechtsanwalt
beraten zu
lassen. Wenn Sie verhaftet wurden, bewahren Sie Ruhe und verlangen
Sie ein Treffen mit dem Rechtsanwalt.
Ihnen
muss Gelegenheit gegeben werden, sich mit ihm telefonisch in Verbindung
zu setzen und rechtlichen Rat einzuholen.
Damit eine effektive Verteidigung möglich ist, müßen
Ihnen alle Beweise und Zeugenaussagen bekannt sein. Dafür ist
Akteneinsicht erforderlich, die gemäß StPO
nur einem Rechtsanwalt gestatten ist. Wenn Sie also keinen
haben, haben Sie diese Möglichkeit nicht.
Ermittlungsverfahren der Polizei werden regelmäßig
der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die entscheidet, ob genug Beweise
vorliegen, um eine Anklage zu erheben, die dann an das Gericht
weitergeleitet wird. Wenn das Gericht bereits die Entscheidung getroffen
hat, der Anklageerhebung stattzugeben, sind die Chancen auf eine
Einstellung des Verfahrens recht gering. Deshalb ist es sehr wichtig,
dass, noch bevor man bei der Polizei als Verdächtiger erscheint und
Aussagen macht,
man sich rechtlichen Rat von
einem Rechtsanwalt holt, der noch im Laufe des Ermittlungsverfahrens für
die Einstellung des Verfahrens sorgen kann.
Ob Sie sich selbst verteidigen oder anwältliche
Hilfe in Anspruch nehmen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber
dabei, dass bereits begangene Fehler später
meist
nur noch schwer zu korrigieren sind.
Dieser Artikel
dient der allgemeinen Information und kann eine professionelle Beratung nicht
ersetzen.
Rechtsanwalt
Andreas Nod
Münzstraße
5,
10178
Berlin.
Òåë.
+49(0)30/74776143
http://www.ruspravo.de
|