Abschiebung aus Deutschland

Einreise und Aufenthalt in Deutschland sind durch das Gesetz (AufenthG) geregelt. Die Gründe für eine Abschiebung sind unterschiedlich, zum Beispiel abgelaufes Visum, Verletzung der Ordnung des Aufenthalts, fehlende Dokumente,Versicherungen etc.

Der Abschiebungsprozess kann lange dauern und ist unangenehm. Die abgeschobene Person wird vor Gericht gestellt,wo der Richter die Unterbringung in speziellen Hafteinrichtungen ermächtigen kann.

Wenn Ihnen das passiert, denken Sie daran,keinen Widerstand gegen die Polizei vorzunehmen. Sie können die Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers beantragen.

Während der Abschiebung wird die Eingabe von Daten in das Schengener Informationssystem gespeichert. Abgeschobene Personen erhalten danach unbegrenztes Einreiseverbot nach Deutschland sowie in alle EU-Länder.

Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu beantragen, um das Einreiseverbot zu widerrufen. Danach ist eine legitime Einreise in den Schengen-Bereich wieder möglich.

Rechtsanwalt Andreas Nod