Verhaltensregeln bei Verkehrsunfall

Die Verhaltensregeln bei einem Verkehrsunfall sind in § 34 StVO enthalten.Die wichtigsten davon sind folgende:

Jeder Unfallbeteiligte muss den anderen Beteiligten Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen, sowie seine Adresse angeben und Angaben über seine Haftpflichtversicherung machen. Es ist abzuraten, Erklärungen zum Unfallgeschehen abzugeben. Beachten Sie, dass Sie auch gegenüber der Polizei nicht dazu verpflichtet sind.

Bei Kleinschäden und eindeutiger Schuld eines der Beteiligten muss keine Polizei gerufen werden. Um eventuelle Streitigkeiten über die Höhe des Schadens zu vermeiden, machen Sie Fotos von den Beschädigungen Ihres Fahrzeugs. Vergessen Sie nicht, den Unfall innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung zu melden.

Die Höhe des entstandenen Schadens muss grundsätzlich von einem unabhängigen Gutachter berechnet werden. Bei einer Höhe bis € 750 ist allerdings ein Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt ausreichend. Bitten Sie den Gutachter deshalb zunächst um eine grobe Einschätzung der Schadenshöhe. Wenn sie die € 750 nicht übersteigt, werden Sie die Kosten für das Gutachten selbst tragen müssen.

Während der Reparatur Ihres Autos können Sie ein anderes Fahrzeug mieten. Die Kosten übernimmt dann die Versicherung. Wenn Sie jedoch nicht oft Auto fahren, ist es eher ratsam, Taxi zu nehmen und die Rechnung der Versicherung vorzulegen. Dies entspricht der Regel, dass auch der Geschädigte selbst seinen Schaden möglichst zu reduzieren hat.

Falls Sie ohne Auto nicht auskommen, mieten Sie ein günstiges Fahrzeug niedriger Klasse. Sie können für die Nichtbenutzung Ihres Farhzeugs Ansprüche in Höhe von € 25 bis € 100 pro Tag abhähgig von der Klasse Ihres Autos bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Falls Sie bei dem Unfall verletzt wurden, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Dafür müssen Sie nach dem Unfall umgehend einen Arzt aufsuchen, um ein ärztliches Gutachten zu bekommen.

Neben den Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann ferner eventuell zivil- und strafrechtliche Haftung in Betracht kommen. Deshalb ist es ratsam, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt aufzusuchen. Haben Sie eine Verkehrsschutzversicherung, wird diese die dafür anfallenden Kosten für Sie übernehmen.

Rechtsanwalt Andreas Nod