Erstattung der Rentenbeiträge

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist verpflichtet, Beiträge an die Rentnerversicherung zu zahlen. Dadurch wird sichergestellt, daß für ihn in der Zukunft das Recht auf eine Rente besteht.

Dies gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für Ausländer, die einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben.

Wer hat das Recht auf Erstattung der gezahlten Rentenbeiträge?

Aus mehreren Gründen ist es problematisch für deutsche oder EU-Bürger, die Rentenbeiträge zurück zu bekommen.

Für Bürger aus Ländern außerhalb der EU besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Erstattung von Rentenbeiträgen.

Bitte beachten Sie, daß diese Zahlung nicht automatisch erfolgt, und bei Ablauf der Verjährungsfrist die Rückzahlung der Rentenbeiträge nicht mehr möglich ist.

Sie müssen sich rechtzeitig an die Pensionskasse wenden und eine Erklärung mit den entsprechenden Unterlagen beifügen.

Rechtsanwalt Andreas Nod