Sprachtest

Spätaussiedler müssen die Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen nachweisen, das Beweis zur deutschen Abstammung und die durch die Familie vermittelte deutsche Sprache, die ihn zu einem einfachen Gespräch befähigt.

Damit die Ehegatten der Spätaussiedler und dessen Kinder in den Aufnahmebescheid § 7 einbezogen werden, müssen sie über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Mit dieser Einbeziehung erwirbt der Ehegatte ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit ohne ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen zu müssen. Das Problem besteht darin, dass niemand genau weiß, was "Grundkenntnisse der deutschen Sprache" sind.

Die Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch einen Sprachtest bei der deutschen Auslandsvertretung überprüft werden oder durch die Vorlage eines Zertifikates bestätigt werden.

Die Ehegatten und die Kinder können den Sprachtest beliebig oft wiederholen. Von den wenigen Härtefällen abgesehen, muss die Bezugsperson, die den Aufnahmebescheid besitzt, solange im Herkunftsgebiet verbleiben, bis dass der Einbeziehungsbescheid erteilt worden ist.

Rechtsanwalt Andreas Nod