Aufenthaltserlaubnis

Um legal einzureisen und in Deutschland leben zu können, müssen Sie eine der folgenden Genehmigungen haben : ein gültiges Einreisevisum, eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Niederlassungserlaubnis).

Einreisevisum

Das Einreisevisum dient für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland bis zu drei Monaten. Neben einem Einzel-Visum kann ein wiederverwendbares Visum mit einer Gültigkeit bis zu fünf Jahren erteilt werden.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)

Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum und für einen Zweck ausgestellt. Zum Beispiel, um an der Universität zu studieren, an Sprachkursen teilzunehmen, in Ausnahmefällen, oder um eine Schule zu besuchen.

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Niederlassungserlaubnis)

Die Bedingungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) sind in § 9AufenthG enthalten. Es ist eine für mindestens 5 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, in der ein ausreichendes Einkommen zum Leben erwirtschaftet werden muß.

Die einzelne Fragen oder Probleme erfordern eine individuelle Beratung mit allen Merkmalen des Falles. Ähnliche Fälle gibt es nicht.

Rechtsanwalt Andreas Nod