Inkasso

Jeder hat mindestens einmal im Leben Geld ge- oder verliehen.Dies passiert in unserem täglichen Leben häufig,nur leider werden die Schulden nicht immer pünktlich zurückgezahlt.

Manchmal genügt eine schriftliche Aufforderung an den Schuldner,aber manchmal wird es auch erforderlich, eine lange Korrespondenz mit dem Schuldner oder seinem Anwalt zu halten, bevor die Schulden zurückgezahlt werden.

Ein Anwalt analysiert die Situation und entwickelt eine Strategie, die im besten Interesse des Kunden ist.

Wenn durch die außergerichtlichen Verhandlungen die Rückkehr der Schulden nicht erreicht wird, muss ein Antrag vor Gericht gestellt werden,der dann mit zusätzlichen Verfahrenskosten verbunden ist.

Wenn der Anspruch 5.000,00 Euro nicht überschreitet, stellt man den Antrag beim Amtsgericht,bei Ansprüchen über 5.000,00 Euro wird der Antrag am Landsgericht gestellt.

Die Entscheidung des Gerichts ist dann für 30 Jahre gültig.

Gerichtsvollzieher in Deutschland haben eine breite Palette von Möglichkeiten, wie z.B die Verhaftung des Schuldners,gekoppelt mit dem anschließenden Verkauf der Immobilie auf einer Auktion oder die Verhaftung von Konten o.Ä.

Rechtsanwalt Andreas Nod