Zwangsversteigerung

Vor dem Erwerb einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung müssen Sie die Finanzierung abklären, genau wie auf dem freien Markt.

Sie können sich über die Vergabe eines Kredits bei ihrer Bank informieren. Voraussetzungen sind: Sie sollten über ein Eigenkapital von etwa 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme verfügen, Ihre persönlichen Verhältnisse wie monatliches Einkommen, sowie Schuldenfreiheit spielen auch eine wichtige Rolle.

Der Kaufpreis ist vier bis acht Wochen nach der Versteigerung fällig.

Sollten Sie in der Zwangsversteigerung den Zuschlag bekommen, ist der gesamte Kaufpreis spätestens am Verteilungstermin fällig. Der Termin wird vom Amtsgericht festgelegt.

Sie müssen 10% des von einem Gutachter geschätzten Immobilienwertes schon vor der Versteigerung als Sicherheitsleistung hinterlegen. Bargeld wird dabei nicht akzeptiert, Sie können einen Bietungs-Scheck vorlegen, der nicht älter als drei Tage ist, oder eine Einzahlung auf das Konto der Gerichtskasse tätigen.

Weitere Kosten entstehen Ihnen durch die Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent) , die Eintragung ins Grundbuch und die Zuschlagsgebühr. Die Kosten für einen Notar entfallen.

Rechtsanwalt Andreas Nod