
Rechtsanwalt Andreas Nod - Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2007, zugelassen als Rechtsanwalt in Russland seit 1993.
Andreas Nod wurde 1959 in Kasachstan als Kind ethnischer Deutscher geboren. 1985 schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Staatlichen Universität Jaroslawl in Russland erfolgreich ab und war als Rechtsanwalt und Leiter einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Jaroslawl tätig.
2002 - Übersiedlung nach Deutschland als Spätaussiedler.
2003 - Anerkennung des russischen rechtswissenschaftlichen Studienabschlusses als erstes juristisches Staatsexamen durch das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Die Gleichstellung eines russischen juristischen Abschlusses mit einem deutschen juristischen Abschluss bedeutet das Bestehen des ersten Staatsexamens, womit das Studium an einer juristischen Fakultät einer deutschen Universität abgeschlossen wird.
2004 bis 2006 - Rechtsreferendariat in Hamburg:
• Landgericht für Strafsachen
• Landgericht für Zivilsachen
• Ministerium für Familie und Soziales
• Kanzlei „Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte“
2007 - Zweites juristisches Staatsexamen in Hamburg
seit 2007 - zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland
Rechtsanwalt Andreas Nod gewährleistet durch seine mehrjährige Berufserfahrung eine umfassende Rechtsberatung in Deutsch oder Russisch, selbstverständlich auch in Fragen des russischen Rechts. Sein oberster Grundsatz seit mehr als 20 Jahren ist die gewissenhafte Beratung der Rechtssuchenden ohne Ansehen der Person.

