Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem Streitwert. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
RVG Anlage 2 (zu § 13 Abs.1 RVG)
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Bei geringem Einkommen oder ALG II bzw. Sozialhilfebezug besteht die Möglichkeit, dass die Justizkasse Kosten im Rahmen der Beratungshilfe und im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernimmt. Antrag auf Prozesskostenhilfe , Antrag auf Beratungshilfe.