Alimente in Deutschland

Es gibt folgende Arten von Alimente in Deutschland :

  • zwischen Verwandten in gerader Linie (§ 1601 BGB). Diese Verwandten sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder,

  • zwischen Ehegatten, § 1360 BGB, in dem Fall, dass sie getrennt leben,

  • zwischen geschiedenen Ehegatten (§ 1569 BGB),

  • zwischen der Mutter eines geborenen Kindes und seinem Vater (§ 1615 l BGB).

Die Mutter des außerhalb der Ehe geborenen Kindes hat auch das Recht auf die Alimente. Gemäß § 1615 L BGB muß der Vater den Lebensunterhalt während sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes an die Mutter zahlen.

Höhe der Alimente

Üblicherweise bleiben die minderjährigen Kinder nach der Scheidung bei der Mutter und der Vater muß die Alimente zahlen. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen des Vaters ab. Je höher das Einkommen, desto höher die Alimente.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird durch den Lebensstandard in dem Land des Wohnsitzes bestimmt. Da das Kindergeld den tatsächlichen Notwendigkeiten des Lebens entsprechen muß und nicht als Bereicherung dient, wird die Höhe des Unterhalts nach dem Lebensstandard in dem Wohnort des Kindes berechnet.

Basierend auf der aktuellen gerichtlichen Praxis ist eine Person, die während der Ehe nicht gearbeitet hat, nicht verpflichtet,für ein Jahr nach der Ehescheidung zu arbeiten. Dieser Zeitraum wird gewährt, um sich an die neue Situation anzupassen.

Rechtsanwalt Andreas Nod