Blaue Karte EU

Am 1. August 2012 sind Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung in Deutschland (AufenthG) beschlossen worden.

Ausländer mit einem Hochschulabschluss können eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 6 Monaten bekommen, um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Diese Art von Genehmigung wird erteilt, sofern der Antragsteller in der Lage ist, sich selbst zu unterstützen. Während dieser Zeit ist es ihm nicht erlaubt, eine Beschäftigung anzunehmen. Für Ausländer mit einem deutschen Hochschulabschluss könnte die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten erweitert werden, um Arbeit zu suchen. Während dieser Zeit kann der Absolvent eine Beschäftigung annehmen.

Hochqualifizierte Spezialisten können Gemäß § 19a AufenthG die Blaue Karte von Deutschland (Blaue Karte EU) erhalten. Hohe Qualifikationen werden mit fünf-jähriger Erfahrung bestätigt. Außerdem sollen die jährlichen Einnahmen nicht weniger als 44.800 € betragen (für einige Berufe wie Ärzte, Ingenieure, IT-Spezialisten - mindestens 34.944 €).

Die Blaue Karte von Deutschland wird maximal für vier Jahre ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag weniger als vier Jahre läuft, wird die Blaue Karte für die Dauer des Vertrages plus drei Monate ausgestellt. Um Arbeitsplätze in den ersten zwei Jahren zu ändern, ist die Zustimmung des Auswärtigen Amtes notwendig. Inhaber der Blaue Karte erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis), wenn sie innerhalb von 33 Monaten gearbeitet und Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.

Rechtsanwalt Andreas Nod