Scheidung

Die Scheidung in Deutschland erfolgt durch ein Scheidungsurteil des Gerichts. Der Antrag beim Familiengericht muss dabei zwingend von einem Anwalt gestellt werden.

Der Antrag auf Scheidung wird beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehepartner ihren Wohnsitz haben, gestellt. Haben sie keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, wird das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin verlaufen.

Wenn einer der ständig in Deutschland lebenden Ehepartner oder beide Ehepartner ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, gelten nach der Reform von 1986 (Art. 14 EGBGB) folgende Regeln :

  • Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, kommt ihr gemeinsames Heimatrecht zur Anwendung.

  • Andernfalls wird deutsches Scheidungsrecht angewendet.

Rechtsanwalt Andreas Nod