Strafrecht

Ein Strafverfahren ist für die Betroffenen belastend und mit Risiken verbunden.

Eine Verteidigung ohne einen Verteidiger führt mangels Einsicht in die Ermittlungsakten und ohne genaue Kenntnis des Rechts und des Verfahrensrechts zu fehlerhaften Weichenstellungen für das Verfahren, welche nachträglich nicht oder nur schwer zu korrigieren sind.

Die Verteidigung sollte so früh wie möglich einsetzen, um nachteilige Folgen auszuschließen.

Der Verteidiger soll rechtzeitig und so früh wie möglich die Rechte seines Mandanten wahren, in das Gespräch mit den Verfolgungsbehörden eintreten, aber auch den Konflikt mit Staatsanwaltschaft und dem Gericht im Interesse des Mandanten nicht scheuen.

Die Wahrung Ihrer Rechte im Verfahren, die professionelle Beratung während des Verfahrens und die Verteidigung im Verfahren ist unser Anliegen.

Was wir bieten:

  1. Verteidigung im Strafverfahren

  2. Jugendstrafrecht

  3. Nebenklage

  4. Pflichtverteidigung

Rechtsanwalt Andreas Nod