Unfall in Deutschland

Die wichtigsten Verhaltensregeln im Falle eines Unfalls in Deutschland sind in § 34 StVO festgelegt.

Was tun bei einem Unfall in Deutschland?

Diese Frage stellt sich oft unmittelbar nach dem Unfall. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall, vor allem durch schwierige Fahrsituationen verwickelt sind, muß daran erinnert werden, daß Sie in Deutschland nicht verpflichtet sind,der Polizei Informationen über den Unfallvorgang zu geben.

Unterschätzen Sie nicht einen Anwalt, um den Verlust in voller Höhe auszugleichen und die Folgen eines Unfalls zu minimieren. Der Anwalt wird Ihre Versicherung für Kfz-Reparaturen, Gutachten, Transport etc. kontaktieren und die Erklärung für die Polizei vorbereiten.

Durch die Hilfe eines Anwalts wird ein Unfall für Sie kostenlos, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland haben diese Versicherung.

Rechtsanwalt Andreas Nod