Spätaussiedler

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.

Eine Entscheidung über den Umzug nach Deutschland ist nicht immer leicht. Manchmal kommt es vor, dass einige Familienmitglieder nicht mit nach Deutschland umziehenziehen wollen, oder aus einem anderen Grund.

Am 09.12.2011 sind die Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in Kraft getreten. Damit ergibt sich für in Deutschland wohnende Spätaussiedler die Möglichkeit,die Ehegatten und Abkömmlinge,die im Herkunftsgebiet verblieben sind, in den Aufnahmebescheid nachträglich einzubeziehen.

Voraussetzung für die Einbeziehung ist, dass eine Härte vorliegt.Es ist auch wie bisher für die Einbeziehung erforderlich, daß der Ehegatte oder Abkömmling des Spätaussiedlers Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muß.

Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)

Am 14. Sept. 2013 sind Neuregelungen im Bundesvertriebenengesetz in Kraft getreten, die die Anerkennung als Spätaussiedler erleichtern. Auch eine nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Kindern in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers, ohne dass ein Härtefall vorliegen muss, wird durch die Gesetzesänderung ermöglicht.

Rechtsanwalt Andreas Nod