Ausländerrecht

Rechtsanwalt Andreas Nod bietet Rechtsberatung und Rechtshilfe für Ausländer in Deutschland:

  • Einreisevisum,

  • Erlangung eines Aufenthaltstitels in Deutschland,

  • Abschiebung,

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz ( StAG ) ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft in folgenden Punkten möglich:

  • bei der Geburt (§ 4 StAG),

  • durch Adoption (§ 6 StAG);

  • als Spätaussiedler (§ 7 StAG),

  • bei Einbürgerung § § 8-16, 40b-40c.

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