Rechtsanwalt Andreas Nod bietet Rechtsberatung und Rechtshilfe für Ausländer in Deutschland:
Einreisevisum,
Erlangung eines Aufenthaltstitels in Deutschland,
Abschiebung,
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz ( StAG ) ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft in folgenden Punkten möglich:
bei der Geburt (§ 4 StAG),
durch Adoption (§ 6 StAG);
als Spätaussiedler (§ 7 StAG),
bei Einbürgerung § § 8-16, 40b-40c.