Unternehmenseröffnung

Am 1. August 2012 wurden aufgrund von Änderungen im Gesetz (AufenthG) neue Bedingungen für die Zuwanderung nach Deutschland eingeführt. Diese Änderungen in der Gesetzgebung verbessern den rechtlichen Status von Personen, die ein Unternehmen in Deutschland gründen wollen.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland durch die Eröffnung eines Unternehmens in Deutschland zu erhalten,wird nicht mehr verlangt nachzuweisen, daß die Eröffnung des Unternehmens in Deutschland ein starkes wirtschaftliches Interesse in einem bestimmten Bundesland oder regionale Bedeutung hat.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist es ausreichend, daß diese Aktivität einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft hat.Der Gesetzgeber beseitigt die Anforderung, mindestens 250 000,00 Euro zu investieren und fünf Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Registrierung eines Unternehmens in Deutschland ist eine zuverlässige und rentable Investition mit Zugang zum europäischen Markt. Die Eröffnung eines Unternehmens in Deutschland gewährt das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung in Deutschland nicht nur für die Unternehmer, sondern auch für seine Familie.

Andreas Nod,ein russischer Anwalt mit langjähriger Erfahrung in Deutschland und Russland,bietet rechtliche Beratung bei der Eröffnung eines Unternehmens in Deutschland an,bereitet die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vor, begleitet zum Notar,und klärt wichtige Aspekte bei der Eröffnung eines Unternehmens in Deutschland,wie z.B. die begrenzte / unbegrenzte Haftung der Eigentümer oder die Höhe des Grundkapitals.

Pauschale Ratschläge in dieser Angelegenheit können individuell - professionelle Beratung nicht ersetzen.

Rechtsanwalt Andreas Nod